Haus – und Badeordnung der Stadtwerke Schmölln GmbH für das
                            Freizeitbad „Tatami“ und das Freibad Schmölln

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freizeitbades Tatami und des Freibades – nachfolgend Bad – genannt. Dazu zählen das Hallenbad, alle Außenanlagen des Freibades sowie die Sauna.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Bades ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.
Badegäste die im Wiederholungsfall im Freibad ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, können zur Anzeige kommen bzw. mit einer Geldstrafe bis 20,00 € belegt werden.
In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Gastronomie, Dampfbad sowie Schwimm- und Badebecken gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
Das Lösen einer Zugangsberechtigung für das Terrassenkaffee berechtigt nicht zur Teilnahme am Badbetrieb.
Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Politische Handlungen, Veranstaltungen, Sammlung von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Badbetreiber erlaubt.

§ 3 Badegäste

Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.
Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes die Zutrittsberechtigung (z.B. Coin), Leihsachen oder andere vom Badbetreiber überlassene Gegenstände so zu verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.
Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

 

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung. Letzter Einlass ist 60 Minuten vor Schließung des Bades möglich. Die Bade- und Saunaanlage kann bis maximal 15 Minuten vor Schließung genutzt werden. 
Für besondere Badeangebote (z.B. Babyschwimmen, Damensauna) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten volljährigen Begleitperson erforderlich.
Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung nicht zulässig.

§ 5 Verhaltensregeln

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
In den einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen. Grundsätzlich ist außerhalb des texilfreien Bereiches allgemein übliche Badekleidung erforderlich.
Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen und mitgebrachten Rollstühlen nicht befahren werden.
Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals zu benutzen.
Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten und Schwimmhilfen in der Schwimmhalle ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung der in den Außenanlagen zur Verfügung stehenden Sport- und Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Mit den Geräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Eventuell entstandene Schäden sind dem Aufsichtspersonal umgehend zu melden.
Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Körperreinigungs- und Körperpflegemitteln außerhalb der Sanitäranlagen ist nicht gestattet.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutritt-sberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher.
Im gesamten Innenbereich der Schwimmhalle besteht Rauchverbot. In den Außenanlagen der Sauna ist das Rauchen nur an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.

 

II BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

Die Saunaanlage des Bades dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Bad eingesehen werden können.
Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.
Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit gültiger Zugangsberechtigung (siehe §3) gestattet.

§ 7 Saunagäste

Die Saunaanlage dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage

Jeder Saunabesucher ist vor der Nutzung der Saunakabinen und Tauchbecken zur gründlichen Körperreinigung verpflichtet.
Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.
Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. Nicht gestattet sind Sitzunterlagen aus Schaumstoff oder Plastik. Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Das Trocknen, sowie aufhängen der Saunatücher an Öfen, Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen ist untersagt.
In Dampfbad sollen aus hygienischen Gründen die Sitzflächen mit vorhandenen Wasserschläuchen gereinigt werden.
Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/ Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen.
Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden, die Türen sind leise zu schließen.
Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Saunabereich ist aus hygienischen Gründen untersagt.
Das Mitnehmen von Besteck und Geschirr aus der Gastronomie in den Saunabereich ist untersagt.
Der Gebrauch von Glasflaschen und Glasgegenständen im Saunabereich ist nicht gestattet.
Das Rauchen ist nur an dem im Außenbereich gekennzeichneten Ort erlaubt.
Die Nutzung von Mobiltelefonen, Tablets und Kameras ist im gesamten Saunabereich untersagt.
Das Reservieren von Stühlen, Liegen und Plätzen mit Handtüchern und anderen Gegenständen ist nicht erlaubt. Als Betreiber behalten wir uns das Recht vor, reservierte Liegen frei zu räumen, die Saunatücher / Gegenstände werden in den frei zugänglichen Ablagefächern platziert. Für die Vollständigkeit Ihrer Sachen übernehmen wir keine Haftung.
Taschen, Koffer und Rucksäcke sind im Garderobenschrank zu deponieren, eine Mitnahme in den Saunabereich ist aus Platzgründen nicht gestattet. Beutel für die Mitnahme von wichtigen Utensilien (Duschgel, Handtuch, Brille etc.) sind an der Kasse erhältlich und dürfen mit in den Saunabereich genommen werden.

 

§ 9 Besondere Hinweise

Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten mit ihrem Hausarzt klären, ob für Sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.
Das Übereinanderschlagen der Beine sollte aufgrund der mangelnden Durchblutung unterbleiben.
Der Aufenthalt in den Saunakabinen sollte in Abhängigkeit von eigenen Wohlbehagen und nicht von, durch die Uhr kontrollierten Zeitspannen erfolgen.
Das Mitbringen und Aufschütten von Spirituosen, stark riechenden Essenzen und ätherischen Ölen ist untersagt, da es zu Entzündungen und Saunabränden kommen kann. Bei Verstoßen besteht höchste Gefahr für das eigene Leben und Wohlbefinden, sowie das der anderen Saunabesucher.

 

III BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

Schwimm- und Badebecken des Bades dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

§ 11 Badegäste

Den Beckenbereich dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson benutzen.

§ 12 Verhalten im Beckenbereich

Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten. Springen ist nur an den dafür gekennzeichneten Plätzen gestattet.
Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist ausschließlich in badegerechter Bekleidung gestattet. Dazu zählen unter anderem oberhalb des Knies endende Badehosen und Badeanzüge, Bikinis sowie ärmellose Oberteile. Das Tragen von Unterwäsche unter der badegerechten Bekleidung ist aus hygienischen Gründen untersagt.
Das Turnen an den Einstiegsleitern und Halterungen sowie das Verlassen der Becken auf nicht vorgegebenen Weg sind nicht gestattet.
Die Nutzung von Taucherbrillen, Schnorcheln, Flossen uns anderen Sportgeräten erfolgt auf eigener Gefahr.
Als Badebereichsbegrenzung gelten sichtbar angebrachte Schwimmleinen.
Es ist untersagt, den ausgewiesenen Badebereich zu verlassen.
Das Schwimmerbecken des Bades ist nur durch geübte Schwimmer zu nutzen.
Separate Beschilderungen mit Nutzungshinweisen sind verbindlich zu beachten.

 

IV HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 13 Haftung bei Schadensfällen

Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel bzw. den Coin / Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

Bei schuldhaftem Verlust der Zutrittsberechtigung von Garderobenschrank, Coin / Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist, als der Pauschalbetrag aufweist.

Preisliste bei Haftungsfällen

Verlust Schlüssel Garderobenschrank: 50,00 €
Verlust Leihhandtuch: 10,00 €
Verlust Leihbademantel: 20,00 €
Verlust Badartikel: 5,00 €
(z.B. Tauchring, Schwimmhilfe…)  

 

V NICHTTEILNAHME AM STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

§ 14 Verbraucherschlichtungsstelle

Seit dem 01. Februar 2017 sind wir verpflichtet unsere Kunden über die Nichtteilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren.

 

 Geschäftsführung der Stadtwerke Schmölln GmbH

Stand:   September 2020